FAQ

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Buchherstellung

E-Book-Herstellung

Impressumsdienst

Darf ich den Impressumsdienst für mein Unternehmen verwenden?

Nein, aus rechtlichen Gründen können Sie unseren Impressumsdienst für ein Unternehmen nicht nutzen. Als Unternehmen unterliegen Sie bestimmten gesetzlichen Pflichtangaben.

Was passiert mit eingehender Post nach Vertragsende?

Für den Fall, dass uns Post für Sie nach Vertragsende erreicht, senden wir diese an den Absender zurück.

Darf ich den Impressumsdienst für meinen Shop verwenden?

Nein, unser Impressumsdienst darf nicht für Shops jedweder Art verwendet werden.

Darf ich den Impressumsdienst für meinen Webauftritt/Blog oder bei meinen Social-Media-Auftritten verwenden?

Ja, Sie dürfen unseren Impressumsdienst für Websites, Blogs und Social-Media-Auftritten verwenden, solange Sie keinen Webshop betreiben (unabhängig davon, ob Sie Ihre Artikel kostenlos oder kostenpflichtig vertreiben).

Darf ich den Dienst für mehrere Pseudonyme verwenden?

Ja, Sie dürfen unseren Impressumsdienst für sämtliche von Ihnen bei uns gemeldete Pseudonyme verwenden.

Nehmen Sie auch Pakete entgegen?

Nein, wir nehmen keine Pakete entgegen.

Ich möchte unter einem neuen Pseudonym schreiben und habe bereits einen Vertrag mit dem Autorenservice Gorischek. Kann ich den neuen Decknamen einfach hinzufügen? Erhöhen sich dadurch die Kosten?

Sie können ein weiteres Pseudonym jederzeit hinzufügen. Es fallen keine zusätzlichen Kosten dafür an.

Wie schnell erreicht mich meine Post?

Die Dauer des Postweges entnehmen Sie bitte der jeweiligen Angabe der Post: Tarifrechner

Vergeben Sie auch E-Mail-Adressen und/oder Telefonnummern?

Nein, wir vergeben weder E-Mail-Adressen noch Telefonnummern.
Wir empfehlen Ihnen in Ihrem Impressum nur E-Mail-Adressen und Telefonnummern anzugeben, über die Sie auch erreichbar sind.

Für welches Genre darf ich den Impressumsdienst verwenden?

Wir haben uns auf kein spezifisches Genre festgelegt. Ihre Publikation darf jedoch gegen kein geltendes Recht verstoßen. Wir behalten uns vor, Kunden ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

Muss ich meinen Vertrag jährlich erneuern?

Nein, Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht bei uns kündigen.

Wird jeder Brief einzeln weitergeleitet oder sind Sammelsendungen möglich?

Auf Wunsch werden Sendungen nicht sofort weitergeleitet, sondern bis zu einem gewünschten Stichtag (Minimum ein Mal pro Quartal) gesammelt und erst dann per Post versendet.

Wie hoch sind die Versandkosten für die Zustellung meiner Post?

Die Versandkosten für Ihr Land entnehmen Sie bitte dem Webauftritt der Post: Tarifrechner

Für wen eignet sich der Impressumsdienst?

Der Impressumsdienst von Autorenservice Gorischek richtet sich vor allem an Schriftsteller im Eigenverlag: Darunter versteht man Independent oder Self-Publishing-Autoren, die Ihre Manuskripte selbstständig veröffentlichen.

NEU: Wir bieten unseren Impressumsdienst nun auch Blogbetreibern an.

Werden rechtlich relevante Briefe an mich auch eingescannt?

Da Sendungen mit rechtlich relevantem Inhalt üblicherweise den Empfänger schnellstmöglich erreichen müssen, öffnen wir Briefe mit offensichtlich rechtlichem Inhalt (zum Beispiel: der Absender ist ein Rechtsanwalt oder eine Behörde), scannen diese ein und übermitteln sie zusätzlich zur postalischen Weiterleitung per E-Mail.

Wie viel kostet der Impressumsdienst?

Die Grundgebühr für unseren Impressumsdienst beträgt 50,00 € (inkl. Mwst.) pro Jahr, unabhängig von der Anzahl an Pseudonymen und der Menge an Publikationen (inkl. Webauftritte und Social Media). Bei Vertragsabschluss in der zweiten Jahreshälfte verrechnen wir für das jeweilige Jahr nur die Hälfte der Jahresgebühr. Bei Vertragsabschluss im Dezember fallen für das jeweilige Jahr keine Grundgebühren an.
Für den Fall, dass uns Post erreicht, verrechnen wir für die Weiterleitung die Portogebühren + 5,00 € Bearbeitungsgebühr. Wir versenden die Post immer mit Sendungsnachverfolgung!

Kann ich ein Pseudonym im Impressum verwenden?

Die Verwendung eines Pseudonyms oder Decknamens ist in Österreich im privaten und beruflichen Bereich, ausgenommen gegenüber Behörden, erlaubt (laut Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aus 1990 (VwSlg 13164 A/1990)).
In anderen Ländern gibt es oftmals unterschiedliche Vorschreibungen, die sogar auf Bundesebene abweichend geregelt sind. Ob eine Klarnamenpflicht in Ihrem Land besteht, entnehmen Sie am besten dem jeweiligen Landespresse- und Telemediengesetz. Bei Unsicherheit empfehlen wir Ihren bürgerlichen Namen im Impressum zu nennen.
Diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung.

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