Kann ich ein Pseudonym im Impressum verwenden?

Kann ich ein Pseudonym im Impressum verwenden?
4. Dezember 2020 Kommentare deaktiviert für Kann ich ein Pseudonym im Impressum verwenden? Romy Gorischek

Die Verwendung eines Pseudonyms oder Decknamens ist in Österreich im privaten und beruflichen Bereich, ausgenommen gegenüber Behörden, erlaubt.
In anderen Ländern gibt es oftmals unterschiedliche Vorschreibungen, die sogar auf Bundesebene abweichend geregelt sind. Ob eine Klarnamenpflicht in Ihrem Land besteht, entnehmen Sie am besten dem jeweiligen Landespresse- und Telemediengesetz. Bei Unsicherheit empfehlen wir Ihren bürgerlichen Namen im Impressum zu nennen.
Diese Auskunft ersetzt keine Rechtsberatung.

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