Was bedeutet eine „ladungsfähige“ Adresse?

Was bedeutet eine „ladungsfähige“ Adresse?
27. Januar 2025 Kommentare deaktiviert für Was bedeutet eine „ladungsfähige“ Adresse? Romy Gorischek

Unter „ladungsfähige“ Adresse versteht man, die Gewährleistung persönlicher Zustellbarkeit von behördlichen bzw. gerichtlichen Schriftstücken. Eine ladungsfähige Adresse benötigt Angaben, aufgrund derer man mit den Empfänger rasch und unmittelbar in Verbindung treten kann, einschließlich seiner E-Mail-Adresse.

Damit eine ladungsfähige Adresse rechtskräftig ist, muss sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • vollständig sein: die Adresse muss vollständig sein und den Empfänger eindeutig identifizieren können
  • erreichbar sein: der Empfänger muss unter der angegebenen Anschrift erreichbar sein
  • zustellbar sein: die Adresse muss die ordnungsgemäße Zustellung von Schriftstücken ermöglichen

Diese Information ersetzt keine Rechtsauskunft.

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