Archive: FAQs

Archive: FAQs

Muss ich meinen Vertrag jährlich erneuern?
4. Dezember 2020 Romy Gorischek

Nein, Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht bei uns kündigen.

Weiterlesen
Wird jeder Brief einzeln weitergeleitet oder sind Sammelsendungen möglich?
4. Dezember 2020 Romy Gorischek

Auf Wunsch werden Sendungen nicht sofort weitergeleitet, sondern bis zu einem gewünschten Stichtag (Minimum ein Mal pro Quartal) gesammelt und erst dann per Post versendet.

Weiterlesen
Wie hoch sind die Versandkosten für die Zustellung meiner Post?
4. Dezember 2020 Romy Gorischek

Die Versandkosten für Ihr Land entnehmen Sie bitte dem Webauftritt der Post: Tarifrechner

Weiterlesen
Für wen eignet sich der Impressumsdienst?
4. Dezember 2020 Romy Gorischek

Der Impressumsdienst von Autorenservice Gorischek richtet sich vor allem an Schriftsteller im Eigenverlag: Darunter versteht man Independent oder Self-Publishing-Autoren, die Ihre Manuskripte selbstständig veröffentlichen. NEU: Wir bieten unseren Impressumsdienst nun auch Blogbetreibern an.

Weiterlesen
Werden rechtlich relevante Briefe an mich auch eingescannt?
4. Dezember 2020 Romy Gorischek

Da Sendungen mit rechtlich relevantem Inhalt üblicherweise den Empfänger schnellstmöglich erreichen müssen, öffnen wir Briefe mit offensichtlich rechtlichem Inhalt (zum Beispiel: der Absender ist ein Rechtsanwalt oder eine Behörde), scannen diese ein und übermitteln sie zusätzlich zur postalischen Weiterleitung per E-Mail.

Weiterlesen
Wie viel kostet der Impressumsdienst?
4. Dezember 2020 Romy Gorischek

Die Grundgebühr für unseren Impressumsdienst beträgt 50,00 € (inkl. Mwst.) pro Jahr, unabhängig von der Anzahl an Pseudonymen und der Menge an Publikationen (inkl. Webauftritte und Social Media). Bei Vertragsabschluss in der zweiten Jahreshälfte verrechnen wir für das jeweilige Jahr nur die Hälfte der Jahresgebühr. Bei Vertragsabschluss im Dezember fallen für das jeweilige Jahr keine

Weiterlesen
Kann ich ein Pseudonym im Impressum verwenden?
4. Dezember 2020 Romy Gorischek

Die Verwendung eines Pseudonyms oder Decknamens ist in Österreich im privaten und beruflichen Bereich, ausgenommen gegenüber Behörden, erlaubt (laut Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aus 1990 (VwSlg 13164 A/1990)). In anderen Ländern gibt es oftmals unterschiedliche Vorschreibungen, die sogar auf Bundesebene abweichend geregelt sind. Ob eine Klarnamenpflicht in Ihrem Land besteht, entnehmen Sie am besten dem

Weiterlesen